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   AG Erlangen, 22.11.1973 - 2 C 230/73   

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https://dejure.org/1973,12264
AG Erlangen, 22.11.1973 - 2 C 230/73 (https://dejure.org/1973,12264)
AG Erlangen, Entscheidung vom 22.11.1973 - 2 C 230/73 (https://dejure.org/1973,12264)
AG Erlangen, Entscheidung vom 22. November 1973 - 2 C 230/73 (https://dejure.org/1973,12264)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Nürnberg, 14.10.1980 - 11 UF 1812/80

    Ansprüche von Kindern auf Unterhaltszahlungen; Unterhaltsanspruch eines

    Auf die Widerklage des Beklagten wird das Endurteil des Amtsgerichts Erlangen vom 22. November 1973 (2 C 230/73) in Ziffer II in Bezug auf den Kläger M. S. abgeändert.

    In dem Rechtsstreit 2 C 230/73 verurteilte das Amtsgericht Erlangen durch rechtskräftiges Endurteil vom 22. November 1967 den Beklagten, bei einem Einkommen von nunmehr 2.322,- DM netto im Monat ab 1. Dezember 1973 über den jeweils zuletzt tatsächlich gezahlten Betrag von 141, 25 DM im Monat hinaus unter anderem.

    das Endurteil des Amtsgerichts Erlangen vom 22. November 1973 - 2 C 230/73 - mit Wirkung vom Tag der Zustellung der Widerklage in dessen Ziffer II insoweit aufzuheben, als dem Kläger zu 1) Unterhalt zugesprochen worden ist.

    das Endurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Erlangen vom 10. Juni 1980 aufzuheben, soweit es den Kläger zu 1) betrifft, dessen Klage abzuweisen und auf die Widerklage das Endurteil des Amtsgerichts Erlangen vom 22. November 1973 - 2 C 230/73 - in Ziffer II insoweit aufzuheben, als dem Kläger zu 1) - dort Kläger zu 2) - Unterhalt zugesprochen worden ist.

  • OLG Nürnberg, 11.11.1980 - 11 UF 1812/80
    In dem Rechtsstreit 2 C 230/73 verurteilte das Amtsgericht Erlangen durch rechtskräftiges Endurteil vom 22. November 1967 den Beklagten, bei einem Einkommen von nunmehr 2.322 DM netto im Monat ab dem 1. Dezember 1973 über den jeweils zuletzt tatsächlich gezahlten Betrag von 141, 25 DM im Monat hinaus unter anderem an den Kläger zu 1) und an den Kläger zu 2) jeweils weitere 68, 75 DM, insgesamt jeweils 210 DM, und an den Kläger zu 3) weitere 63, 75 DM, insgesamt 205 DM, als Unterhalt zu zahlen.
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